Hi.
Ich helfe gerade meiner Mutter bei ihre Online - Arbeitnehmerveranlagung und dabei kam mir zu Ohren, dass ein studierendes Kind (ich) für sie eine "Außergewöhnliche Belastung" darstelle, die sie steuermindernd angeben kann. Stimmt das so? Braucht sie dafür einen Nachweis von mir?
Weiters, falls vorhergehendes stimmt, kann man diese "Außergewöhnliche Belastung" auch noch für das Jahr 2004 nachträglich geltend machen, obwohl sie die Arbeitnehmerveranlagung für 2004 bereits 2005 gemacht hat?
danke für eure Mühe, Tom
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